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Wer kann ausgezeichnet werden?

Betriebe aus der Gemeinschaftsverpflegung, auch Gemeinschaftsgastronomie oder Betriebsgastronomie genannt. Dazu zählen unter anderem die Küchen und Mensen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten und Betriebsmensen, sowie Großküchen, die Gemeinschaftsverpfleger versorgen.

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